Friedrich
Schiller

www.wissen-im-Netz.info

Lexikon - K

Homepage
   Literatur
      Friedrich Schiller
         Lexikon
            K

Kämmerer

gew. der Vorgesetzte einer Kammer, bes. der, welcher die Einkünfte einer Stadt oder Gemeinde verwaltet; die Kämmerer (Mcb. II, 10) od. Kämmerlinge (Mcb. II, 4), s. v. w. Kammerdiener.

 
Google
© 1999-2007 Copyright by Jürgen Kühnle
Über Anregungen und Kommentare zu diesen Seiten würde ich mich freuen juergen@kuehnle-online.de.