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Kanzlermittl. lat. Cancellarius, eig. der Oberste od. Vorgesetzte einer Kanzelei; ferner in früheren Zeiten einer der obersten Hof- und Staatsbeamten, dem die Ausfertigung der öffentlichen Schriftstücke oblag. Bei der geringen Verbreitung selbst der Elementarkenntnisse legte man diesem Amte, das sich gewöhnlich in den Händen der Geistlichkeit befand, eine große Bedeutung bei, daher auch die ehrenden Titelzusätze, wie (Dem. I) Krongroßkanzler. In England ist der Großkanzler der Präsident und Sprecher des Oberhauses (vergl. Parlament); daher (M. St. II, 1):
Der Kanzler (Wst. T. I, 5) od. der schwedische Kanzler (Picc. II, 5), s. Oxenstierna. |
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