Friedrich
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kanonisch

den Kirchengesetzen gemäß; daher (Ged. D. berühmte Frau):

„Dein Weib – Dank den kanonischen Gesetzen! –
Weiß Deiner Gattin Titel doch zu schätzen.“

womit die Kirchengesetze über die Heiligkeit der Ehe gemeint sind.

 
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