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Landmark

(W. T. I, 4 u. II, 2), zunächst die Grenze zwischen zwei Ländergebieten, dann auch diese Gebiete selbst. Mit dem Zusammengrenzen der Landmarken (W. T. I, 4) sind das Rütli, Treib und der Selisberg gemeint, die sich auf dem Urner Gebiet, aber dicht an der Grenze von Unterwalden befinden.

 
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