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Landvogt

(W. T. I, 1). Vogt, aus dem lat. advocatus (d. i. der Herzu- od. zu Hülfe Gerufene) mit Abstoßung der Vorsilbe gebildet; davon Landvogt, der zum Statthalter für die reichsunmittelbaren Schweizer Waldstätte Berufene; deshalb auch Reichsvogt (W. T. Pers.-Verz.).

 
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