Friedrich
Schiller

www.wissen-im-Netz.info

Lexikon - L

Homepage
   Literatur
      Friedrich Schiller
         Lexikon
            L

Lehen

das Geliehene oder Verliehene; bes. Güter, welche ein Fürst seinen Vasallen oder Lehnsträgern übergiebt. Daher sagt Stauffacher (W. T. I, 2) in bescheidener und demüthiger Weise zu dem Landvogt:

„Dies Haus, Herr Vogt, ist meines Herrn des Kaisers
Und eures und mein Lehen.“

desgl. (Ged. D. Graf v. Habsburg):

„Von dem ich Ehre und irdisches Gut
Zu Lehen trage u. s. w.“

dagegen Attinghausen (W. T. II, 1) in dem Gefühl eines freien unabhängigen Mannes zu Rudenz:

„Geh hin, verkaufe deine freie Seele,
Nimm Land zu Lehen, werd’ ein Fürstenknecht.“

Davon die leichtverständlichen Zusammensetzungen: Lehenhof (W. T. II, 1); Lehensherr (W. T. IV, 2); Lehensleute (Dem. I); Leheneid (D. C. V, 4); Lehenspflicht (Mcb. I, 8).

 
Google
© 1999-2007 Copyright by Jürgen Kühnle
Über Anregungen und Kommentare zu diesen Seiten würde ich mich freuen juergen@kuehnle-online.de.