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Majestät

von dem lat. majéstas, Hoheit, Würde, wie (F. Pers.-Verz.): „freundlich und mit Majestät“; ein Titel, welcher gekrönten Häuptern (Tur. II, 2) beigelegt zu werden pflegt; daher nennt der Pater den Karl Moor (R. II, 3) spöttisch: „Euer Majestät“. In bildlichem Sinne (Ph. IV, 2) spricht Sch. (Metr. Uebers. Vorer.) von der „Majestät der Sprache“; (R. V, 2) von der „unverletzbaren Majestät“ der Staatsordnung; mit Bezug auf die göttliche Macht (R. IV, 5) von dem Arm „höherer Majestäten“; und (Br. v. M. 5, 429) heißt es in Bezug auf die Kirche:

„– – – ein kühneres Geständniß
Verbot des Ortes ernste Majestät.“

Der „böhmische Majestätsbrief“ (Picc. IV, 5) ist die Urkunde, durch welche Kaiser Rudolf i. J. 1609 den Böhmen Religionsfreiheit zugesichert hatte. – Majestätsverbrechen ist ein Verbrechen gegen die Person des Landesherrn oder die höchste Obrigkeit, s. v. w. Staatsverbrechen oder Hochverrath; in ironisch-schmeichelnder Weise nennt Fiesco seine Rücksichtslosigkeit gegen die Gräfin Julia (F. IV, 12) „das Majestätsverbrechen gegen ihre Liebenswürdigkeit.“

 
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