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Manen

(Ph. V, 7) nannte man bei den Römern die abgeschiedenen Seelen, die Schatten der Verstorbenen, deren Ueberreste man im Hause beizusetzen pflegte, von deren Seelen aber man glaubte, daß sie mit der Oberwelt noch in gewisser Verbindung ständen. Die Manen wurden von den hinterbliebenen Angehörigen mit scheuer Furcht verehrt; daher sagt Hiob (Dem. II, 1) zur Marfa:

„Du ehrst die Manen deines Sohnes, du wirst
Nicht dulden, daß ein frecher Abenteurer
Ihm aus dem Grabe seinen Namen stiehlt.“

Als Zeichen der Verehrung pflegte man ihnen an besonders geweiheten Stätten Altäre zu errichten, wie (Ged. 4. B. d. Aen. 84):

„Auch stand, den Manen des Gemahls geweiht,
Im Hause eine marmorne Capelle“

War der Abgeschiedene eines gewaltsamen Todes gestorben, so hatten die Hinterbliebenen die Pflicht, an den Mördern Rache zu nehmen; daher (M. St. I, 4):

„Des Gatten racheforderndes Gespenst.“

und (Ged. D. Kraniche d. Ibykus), wo es von dem Volke heißt:

– – – – „es fordert seine Wuth,
Zu rächen des Erschlagenen Manen.“

ferner (J. v. O. III, 4):

„Ihr Todesgötter, rechnet mir’s nicht zu,
Daß ich mein schrecklich Rachgelübde breche.“

und (Br. v. M. 5, 491), wo Don Cesar in Beziehung auf seinen von ihm getödteten Bruder sagt:

„Nicht freudig, wie ich gerne will, kann ich
Das letzte Opfer seinen Manen bringen.“

 
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